Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes, und hilft die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.
Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

Der Energieausweis enthält konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen und entsprechende Modernisierungserfordernisse. So erfährt der Hausbesitzer, wie er den Wert seiner Immobilie sichern bzw. steigern kann. Wer die Energieeffizienz seines Gebäudes erhöht, reduziert dadurch nicht nur seine Betriebskosten, sondern erzielt auch eine belegbare Wertsteigerung seiner Immobilie.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat spätestens ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Wann kommt der Energieausweis?

Der Bundesrat hat am 8.6.2007 beschlossen: Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.



Vorbereitung Ihrer Immobilie auf die Zukunft.